Ich bin VERKÄUFERIN im Supermarkt, der zur Zeit zum Verkauf steht. Nun wurde mein Arbeitsvertrag "mit gekauft ".
Der neue Chef will, aber dass ich meinen Urlaub in der Zeit der Renovierungsarbeiten nehme. Habe ich das Recht darauf , seiner Anforderung nicht einzugehen? Kann er mich dazu zwingen ?
Ich danke euch schon mal alles fürs Lesen.
L.G
Du musst nur deinen Arbeitsvertrag durchlesen ... Aber du wirst sowieso nicht arbeiten können, wenn Renovierungsarbeiten sattfinden. Den Urlaub darf nicht als Urlaub angesehen werden... Aber eine Bezahlung würde ich auch nicht erhoffen...
6. Februar 2012 um 10:20