Mein Bruder lebt in Italien. Er hat zweijährige Aufenthaltsgenehmigung , die er alle zwei Jahre verlängern lassen muss.
Kann er damit hierzulande ( in Deutschland) leben und arbeiten?
Es wäre nett , wenn jemand uns zur Hilfe melden würde.
Lieben Dank im Voraus.
Gruß
Quelle.K
Beiträge153Mitglied seitDienstag November 22, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Mai 19, 20146 25. Januar 2012 um 09:42
Hallo ! So viel ich weiß unterliegen Eu-Bürger der sogenannten Freizügigkeit. Sie bedürfen keiner Erlaubnis um von A nach B zu ziehen, müssen sich jedoch beim Ausländeramt anmelden. Dort erhalten Sie dann die "Freizügigkeitsbescheinigung".
Zum Fall deines Bruders würde ich ehr in einem Einwohnermeldeamt nachfragen, aber ich bin mir so gut wie sicher, dass er hierzulande arbeiten und leben will , weil die italienische Aufenthaltsgenehmigung ein Kopie der Deutschen ist. Ich hoffe nur, dein Bruder hat schon einen Job in Aussicht. Somit ist seine Aufenthaltsgenehmigung so gut wie sicher. Denn die Arbeitslosenquote in Deutschland schon hoch ist... Und die Deutschen sind nicht so großzügig einem aus Italien die Sozialhilfe zu geben)))
L.G
25. Januar 2012 um 11:32
Gruß