ich bin österreichischer Bürgerin , auch in Österreich mit meinem deutschen Mann wohnhaft.
Die Frage lautet ob, ich die deutsche Staatsbürgschaft beantragen darf?
Ich danke euch schon mal fürs Lesen.
L.G
Hallo !
Du kannst praktisch die deutsche Staatsbürgschaft DURCH Heirat mit einem deutschen Buerger erhalten; doch muss man schon einen Wohnsitz in Deutschland haben ... Nicht im Ausland leben und das ist dein Fall... lies mal die
sechste Voraussetzung:
*Einige Voraussetzungen müssen für die Einbürgerung mitgebracht werden: man muss ein unbefristetes Aufenthaltsrecht haben, sich seit acht Jahren in Deutschland befinden, für seinen Unterhalt alleine und ohne Ansprüche (Arbeitslosengeld, Sozialhilfe) aufkommen können, genügend Deutschkenntnisse vorweisen, sich gut in der Rechts- und Gesellschaftsordnung auskennen, nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sein, sich zur Grundordnung des Grundgesetzes und zur Demokratie bekennen und seine alte Staatsangehörigkeit aufgeben.
Quelle: http://politik.germanblogs.de/archive/2010/12/31/die-deutsche-staatsbuergerschaft-beantragen-voraussetzungen-und-wichtige-tipps.htm
L.G
25. Januar 2012 um 11:30
L.G