ich möchte meine enkel, die nach aktueller rechtslage ja leer ausgehen würden, besonders bedenken. ich dachte pro enkel an 10.000 euro.
nun stelle ich mir die frage, wie ich das machen muss oder wie es besser ist: mit einem vermächtnis oder einem testament?
zwischen Testament und Vermächtnis besteht nicht der wesentliche Unterschied.
Der wesentliche Unterschied zwischen dem (testamentarisch eingesetzten) Erben und dem Vermächtnisnehmer. Als Erbe wären Ihre Enkel zu einer gewissen Quote am Nachlass dinglich berechtigt, also z.B. jeweils ein Zehntel einer Eigentumswohnung.
Ein Vermächtnisnehmer hingegen ist kein Erbe und hat nur einen schuldrechtlichen (Geld-)Anspruch gegen den / die Erben.
Das ist eine Grundsatzentscheidung die man treffen kann wie man mag. Ich würde Ihnen zu einer Ausarbeitung des Testaments mit einem Experten raten.