annette
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24. Januar 2012 um 22:27
zwegater
Beiträge447Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 12, 2012
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24. Januar 2012 um 22:37
Guten Tag,
mein mann schlägt mich. deswegen habe ich ihm neulich mit einem messer in den arm gestochen. nun hat er gesagt das er zur politsei geht
darf er das
er hat mich doch geschlagen und vergewaltikt
zwegater
Beiträge447Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 12, 20129 24. Januar 2012 um 22:37
Guten Tag,
in einer Situation in der Sie angegriffen werden dürfen Sie sich mit Gewalt wehren! § 32 Strafgesetzbuch gewährt das Notwehrrecht. Wenn er Sie schlägt dürfen Sie sich auch mit einem Messer wehren, so lange Sie seine Angriffe abwehren. Man kann Ihnen nicht zumuten sich auf einen Faustkampf mit ungewissem Ausgang einzulassen.
Bezüglich der anderen Vorwürfe sollten Sie unbedingt Anzeige erstatten und sofort nach einer anderen Unterkunft (zB Frauenhaus) suchen