meine Familie besteht aus 11 Kindern . Da wir knapp bei Kasse sind , haben wir Sozialhilfe beantragt und auch bekommen.
Nun hat mein älteste Kind ( 22 Jahre) einen Job bekommen. Er verdient monatlich 700 Euro. Daher lautet die Frage , ob sein Einkommen auf unsere Sozialhilfe auswirken kann.
PS: Er ist bei uns wohnhaft.
Ich danke euch schon mal fürs Lesen.
L.G
Hallo, tatsächlich ist es so, dass sich Verwandte in gerade Linie gegenseitig unterhaltspflichtig sein können. Da dein Sohn aber "nur" 700 Euro verdient, liegt das unterhalb der Grenze und er kann das Geld für sich selbst zurückbehalten.
Sein Einkommen wird also nicht auf eure Sozialhilfe angerechnet.
26. Januar 2012 um 08:46
Hab vielen Dank für deine schnelle Rückmeldung... und für deinen Hinweis!)))
L.G