eine kurze Frage bitte.
Darf mal einen stattlichen Zuschuss beantragen ? ICH BIN sowieso eine Sozialhilfe - Empfängerin und möchte gerne in anderes Bundesgebiet einziehen meinem freund zu folgen. Kriege ich einen Zuschuss die Umzugskosten zu decken? Ja , noch was bitte... kann ich sie steuerlich geltend machen? Wie soll ich denn vorgehen? Ich hoffe , jemand von euch hat Tipps für die steuerliche Behandlung der Umzugskosten.
Danke schön für Rückmeldung(en)
L.G
Hallo, ich verstehe nicht, warum immer jeder denkt, dass der Staat jedem Arbeitslosen jedes Vergnügen finanzieren kann. Stell dir mal vor, der Staat würde für jeden Sozialhilfeempfänger die Umzüge zahlen, nur damit diese mit ihrer großen Liebe zusammen wohnen können. Du bekommst doch schon die Wohnung vom Staat bezahlt, was willst du denn noch mehr?!
Mann.mann
Beiträge23Mitglied seitMittwoch Oktober 24, 2012StatusMitgliedZuletzt online:April 25, 20143 6. Juni 2013 um 18:04
NUR und ich betone dieses Wort NUR die steuerpflichtigen Arbeitnehmer sind in der Lage dazu die Umzugkosten steuerlich geltend zu machen. Wie dies erfolgt : als Werbungskosten oder pauschal.
Die notwendigen Details findet man unter : http://www.recht-finanzen.de/faq/632-umzugskostenpauschale-ab-1-8-2011#topedit
Good Luck
Kann mir jemand bitte aufklären und sagen , welche Kosten als abzugsfähige Werbungskosten gelten? Kann man auch davon reden , wenn man nach Deutschland Zuwanderern will? Ich bin zur Zeit in Großbritannien und will endlich nach die Heimat. Vielen Dank für eure Rückmeldung.
Lieben Gruß
26. Januar 2012 um 08:55
Es war nur eine Frage an der Runde.
Danke der Antwort.
Gruß