ich bin mit der Leistungen meines Anwaltes überhaupt nicht zufrieden. Daher möchte ich einen neuen Anwalt einschalten.
Kann er mir zusätzliche Kosten deswegen zur Last legen?
Fuer eure Rückmeldung danke ich euch schon mal.
L.G
Wenn du den anwalt einfach so wechselst, kann er dir natürlich keine zusätzlichen kosten in rechnung stellen. es sei denn, ihr habt vertraglich etwas anderes vereinbart. aber normalerweise bist du ja frei in der wahl deiner dienstleister!
26. Januar 2012 um 09:52
Nun mache ich mich sofort auf der Suche nach einem neunen)))
Danke sehr.
mfG