TINA
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25. Januar 2012 um 22:51
Weltenbummler_1967
Beiträge379Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 15, 2012
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25. Januar 2012 um 22:51
Guten Tag,
der vermieter möchte dass wir ab dem nächsten monat ungefähr 7% mehr miete zahlen
ist eine solche erhöhung in ordnung oder können wir verlangen dass wir weniger zahlen müssen?es geht um ingolstadt.danke =)
Weltenbummler_1967
Beiträge379Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 15, 20128 25. Januar 2012 um 22:51
werfen Sie mal einen Blick in den Mietspiegel. Er darf bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete die Miete anheben § 558a BGB glaube ich. Aber nicht darüber hinaus!
Und: § 558b BGB -> erst ab dem dritten Kalendermonat nach Zugang des Erhöhungsverlangens muss gezahlt werden!