ich habe einige Jahre im Ausland gelebt und musste bei meiner Rückkehr vor kurzem feststellen, dass mein feiner Herr Nachbar über die Grenze gebaut hat. Er hat einfach eine Garage zur Hälfte und eine weitere Garage ganz auf mein Grundstück gebaut und vermietet diese jetzt an unsere Nachbarn. Das Fass ist endgültig übergelaufen als er mich feixend gefragt hat, ob ich auch Interesse an der Anmietung eines Garagenstellplatzes hätte. Wie kann ich es diesem Wichtigtuer heimzahlen?
Ich habe eine gute Nachricht für Sie: wenn Sie Ihm beweisen können, dass er vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt hat, dass er auf Ihrem Grundstück baut, dann gehört Ihnen der Teil der auf Ihrem Grundstück steht. Sie können dann auch entsprechend die bisherigen Mieteinnahmen verlangen.