Guten Tag,
Ich las es einmal aber ich konnte nicht ahnen , dass ich der Mann der sich wegen Facebook scheiden lassen wird.
Aus Neugier habe ich den Posteingang meiner Ehefrau abgescheckt und zu meiner Überraschung schrieb sie mit ihrem Ex und die Rede war von heißen Nächten , die sie im laufe unserer Ehejahren verbracht haben sollten.
Ich möchte die sofortige Scheidung einreichen ( Scheidung aus Verschulden) kein Trennungsjahr haben zu müssen.
Die Frage jetzt, dienen die geschriebenen Mails als Beweismittel ? Sind sie vor dem Gericht zulässig?
Danke der Hinweisen im Voraus.
L.G
Brandungsfelsen
Beiträge600Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 15, 201223 26. Januar 2012 um 22:58
Hallo, "heimlich" erschlichene beweismittel sind vor dem gericht grundsätzlich nicht gültig. nur dann, wenn sie die polizei oder der zuständige staatsanwalt selbst ermittelt. in sofern hast du erstmal nichts in der hand. aber wenn du deine freundin einfach damit konfrontierst und auch sagst, dass du beweismittel hast, wird sie es sicherlich zugeben, oder nicht?
HI Brandungsfelsen!
Das ist der Hacken an der Sache , sie behauptet , ihr Account wurde geknackt....Aber wenn die Beweise vor dem Gericht nicht zulässig sind , werde ich die Scheidung einreichen und ins Ausland gehen ... Ich kann ihre Anwesenheit in Deutschland nicht mehr ertragen.. Danke der Rückmeldung.
Lieben Gruß
27. Januar 2012 um 09:11
Das ist der Hacken an der Sache , sie behauptet , ihr Account wurde geknackt....Aber wenn die Beweise vor dem Gericht nicht zulässig sind , werde ich die Scheidung einreichen und ins Ausland gehen ... Ich kann ihre Anwesenheit in Deutschland nicht mehr ertragen.. Danke der Rückmeldung.
Lieben Gruß