Meine Tochter hat ein Urlaubssemester gemacht um bisschen zu jobben.
Als geschiedene und ALG Empfängerin bekomme ich stattliche Hilfe. Muss ich ihren Lohn bei der Steuererklärung erwähnen, selbst wenn es um ein sechsmonatigen Job geht?
Danke der Antwort (en)im Voraus.
mfG
27. Januar 2012 um 11:03
Ich bedanke mich bei dir für deine schnelle Antwort.
L.G