ich möchte demnächst mein Auto verkaufen. Da es viel gefahren wurde , können Probleme später auftreten. Ich habe es jetzt repariert. Aber wie kann ich den Käufer dazu bringen , seine Verantwortung zum kauf zu übernehmen? Muss alles schriflich eingetragen werden?
Danke eurer Ratschläge im Voraus.
L.G
Brandungsfelsen
Beiträge600Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 15, 201223 27. Januar 2012 um 12:21
Hallo, wenn du als Privatmann verkaufst, ist die Gewährleistung generell ausgeschlossen. Es sei denn, dass du etwas anderes vereinbarst.
Der Kaufgegenstand muss bei Gefahrenübergang einwandfrei sein. Wenn du aber als Unternehmen an einen Verbraucher verkaufst, liegt ein Verbrauchsgüterkauf vor und der Privatmann genießt Verbraucherschutz.
27. Januar 2012 um 12:23
Das geht aber sehr schnell.
Tausend Dank dafür. ))
Lieben Gruß