Guten Tag,
ich möchte eine Wohnung an ein chinesischstämmiges Ehepaar vermieten. Diese Leute sind mir richtig sympatisch.
Es gibt doch diesen Gleichbehandlungsgrundsatz. Bekomme ich da Probleme, weil ich keine deutsch- oder türkischstämmigen Leute nehme?
Vielen Dank!
sie meinen das allgemeine gleichbehandlungsgesetz.dieses gibt es gerade um bestehende nachteile (etwa gegenüber bestimmten ethnischen gruppen) langfristig entgegenzuwirken.wenn sie nun ein chinesisches ehepaar die wohnung vermieten kann ich daran nichts schlechtes finden