Hallo. Die auf dem Amt machen ja keinen Quatsch. Also erfüllen Sie die Voraussetzungen nach dem Gesetz höchstwahrscheinlich nicht. Wenn Sie Grund haben etwas anderes anzunehmen, können Sie Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid einlegen und ggf. Klage gegen den Widerspruchsbescheid erheben. Ansonsten ist es eben so, dass Sie keine Leistungen erhalten.