Strafe für U Bahn fahren

Gelöst
clint E. - 29. Januar 2012 um 19:54
 whitecastle - 29. Januar 2012 um 19:58
Guten Tag, Kann man mich strafrechtlich belangen, wenn ich in der U_Bahn schwarz gefahren bin? Der Schaffner hat das heute behauptet, aber ich glaube ihm kein Wort. Danke!

1 Antwort

Guten Tag. Das ist in der Tat möglich. "Erschleichen von Leistungen" heißt der Tatbestand. Wenn es das erste Mal ist, müssen Sie wohl nichts befürchten. Aber penetrante Schwarzfahrer sind teilweise schon im Gefängnis gelandet.