eine Frage: im Grundgesetz steht doch das Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit. Wenn ich keine Steuern mehr zahlen möchte ist das doch auch eine "allgemeine Handlung" oder etwa nicht? Dann kann ich mich doch einfach dagegen entscheiden Steuern zu zahlen oder spricht etwas dagegen?
dann wird folgendes passieren: es folgen steuerbescheide und danach eine klage der steuerverwaltung und sie werden verurteilt. gegen dieses urteil legen sie verfassungsbeschwerde ein und nach zig tausenden von gerichtskosten, die obendrauf kommen wird man ihnen in karlsruhe (bei der ablehnung wegen unzulässigkeit) erklären, dass die allgemeine handlungsfreiheit aus guten gründen eingeschränkt werden kann. z.b. dürfen sie auch nicht infach menschen töten wie sie es möchten, das wäre ja auch eine "allgemeine handlung". genau so muss jeder seinen beitrag zum gelingen der gemeinschaft leisten - sprich: steuern zahlen!