Als Tochter wäre ich für die Bezahlung des Altenheimes meiner Mutter verpflichtet. Aber was ist mit der Schwiegermutter? Muss ich auch für sie bezahlen ?
Meine leibliche Mutter ist gestorben und mein Vater ist in Begleitung seiner neuer Frau müssen jetzt ins Heim . Fuer meinen Vater bezahle ich gerne , muss ich auch für seine Frau bezahlen ? Ich kann sie nicht leiden.
PS: Sie hat keine Kinder mit in die Ehe gebracht.
Ich danke euch für eure Hilfe im Voraus.
L.G
Quelle.K
Beiträge153Mitglied seitDienstag November 22, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Mai 19, 20146 31. Januar 2012 um 12:00
Hallo!
BGB § 1601 Unterhaltsverpflichtete
Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. "
Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte im Jahr 2004, dass erwachsenen Kindern beim Unterhalt für ihre Eltern ein Selbstbehalt von 1.150 Euro verbleiben muss( heute wohl 1.400.-- € ). Wer aber durch das Einkommen des Ehegatten finanziell abgesichert sei, müsse auch über diesen «Selbstbehalt» hinaus etwas vom eigenen Verdienst für die Heimkosten der Eltern abgeben. Einkommen, das nicht für den Familienunterhalt, sondern zur Vermögensbildung verwendet werde, stehe "grundsätzlich für Unterhaltszwecke zur Verfügung". (AZ: XII ZR 69/01 - Urteil vom 14. Januar 2004)
Quelle: http://www.recht1.de/forum/schwiegermutter-kommt-ins-pflegeheim-237.html
L.G
7. Februar 2012 um 10:48
Gruß