Wir besitzen zweistöckige Wohnung . da unseren Kinder ins Ausland auswanderten möchten wir eine Wohnung vermieten.
Sollen wir dem Finanz- oder dem Ordnungsamt Bescheid sagen ?
Fuer eure Hinweise danken wir euch im Voraus.
L.G
hallo, die einkünfte aus den mieteinnahmen , müssen dem finanzamt gegenüber als einnahmen erklärt werden. dies kann einfach im rahmen der jährlichen steuererklärung erfolgen.
mit dem ordnungsamt habt ihr erst mal nichts am hut.