Ein ausländischer Geschäftspartner möchte mit mir einen Vertrag schließen (Kooperationsvertrag). Ich bin mir nicht sicher, welche Form ich verlangen soll, denn nach deutschem Recht brauche ich ja eine unterschriebene Urkunde. Mein Geschäftspartner weiß nichts davon, denke ich. Wenn wir also eine nach deutschem Recht unwirksame Urkunde errichten, hätte ich im Konfliktfall vielleicht beträchtliche Vorteile.
Kann jemand etwas zu diesem Thema sagen/empfehlen?
Hallo. Ihr Vorschlag ist aber nicht ganz so partnerschaftlich, wie Sie nach außen hin vorgaukeln.
Darüber hinaus leidet er an einem Denkfehler: nach deutschem Recht sind Verträge in aller Regel auch mündlich abschließbar, ein Kooperationsvertrag also grundsätzlich auch. Abgesehen davon gilt im internationalen Vertragsrecht die Regel, dass die Formwirksamkeit des Vertrages nach einem der "Vertragsstaaten" oder dem Ort des Vertragsschlusses gültig ist