"scheckheftgepflegt!"

Barbara32 - 31. Januar 2012 um 22:11
 Dexter - 31. Januar 2012 um 22:11
Guten Tag,

Ein Bekannter von mir hat ein Auto gekauft, dass angeblich Scheckheft-gepflegt war. Jetzt hat sich aber herausgestellt, dass der Vorbesitzer immer nur zu den Terminen erschienen ist bei der Werkstatt, aber nie Verschleißteile ausgetauscht hat. Jetzt musste er mehrere hundert Euro in das Auto investieren und hat einen höheren Kaufpreis gezahlt. Ist das rechtlich korrekt von "Scheckheft-gepflegt" zu sprechen oder könnte er vom Vertrag zurück?

1 Antwort

Hallo. Ich finde, dass "scheckheftgepflegt" auch darauf hin deutet, dass der Wagen regelmäßig überholt wurde, aber das mag Auslegungssache sein. Fakt ist jedenfalls, dass dein Bekannter einen erhöhten Kaufpreis gezahlt hat, wegen dieses vermeintlichen Qualitätssiegels. Für diesen Preis gibt es aus meiner Sicht keine Rechtfertigung.
Suchen Sie mal nach Urteilen dazu, da ist ihr Bekannter bestimmt nicht der Erste dem soetwas passiert ist.