Unwandelbarkeitsgrundsatz

Born2be - 31. Januar 2012 um 22:28
Weltenbummler_1967 Beiträge 379 Mitglied seit Dienstag Oktober 12, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 15, 2012 - 31. Januar 2012 um 22:29
Guten Tag,
ich habe von diesem unwandelbarkeitsgrundsatz in der ehe gehört aber habe das noch nie richtig kapiert
sind experten hier, die mir das erklären können?

1 Antwort

Weltenbummler_1967 Beiträge 379 Mitglied seit Dienstag Oktober 12, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 15, 2012 8
31. Januar 2012 um 22:29
Grüß dich.
Gerne: der Unwandelbarkeitsgrundsatz bedeutet, dass der eheliche Güterstand (zB Zugewinngemeinschaft) der bei der Eheschließung bestand, sich nicht verändert. Es kann in internationalen Fällen so sein, dass sich Rechtsverhältnisse verändern, weil man auswandert, eine andere Staatsangehörigkeit annimmt usw. Dieser Grundsatz soll verhindern, dass in einer Ehe im Extremfall auf den Güterstand im ersten Ehejahr französisches Recht, auf ds zweite Jahr indisches Recht und auf das dritte Jahr moldawisches Recht anzuwenden wäre. Der Güterstand bleibt wie er ist!