mein finanzberater hat mir empfohlen derivattransaktionen über eine bestimmte englische firma abzuwickeln.das habe ich dann auch in die wege geleitet, aber es hat sich herausgestellt, dass diese firma teil eines schneeballsystems war und mir sind auf diese weise viele tausend euro verloren gegangen
jetzt möchte ich natürlich klagen, deshalb meine frage: es gibt eine gerichtsstandsklausel die besagt dass die firma nur in england verklagt werden kann.gilt diese?
Hallo. Die gilt, wenn Sie sich darüber geeinigt haben. Wenn Sie aber nie ein Dokument unterschrieben haben was diese Firma betrifft und von dieser Klausel nichts wussten, dann haben Sie womöglich eine Möglichkeit hier in Deutschland zu klagen.
Das sind aber Dinge, die nur Fachleute wirklich durchblicken. Daher kann ich nur raten jemand entsprechendes aufzusuchen