Guten Tag,
hiermit wende ich mich an euch, weil ich keinen Rat weiß.
Es geht darum, dass ich die Leistungen eines Anwaltes in Anspruch nehmen wollte. Daher schlug ich das Telefonbuch aus, nahm ich einen Termin und los ging es.
Nun hatte ich schon zwei Termine hinter mir gehabt und der Anwalt hat die Vergütung noch nicht angeschnitten. Durch ihn will ich mein Erbe wieder erlangen. Meint ihr, ich werde von ihm reingelegt? Es ist voll merkwürdig, dass ein Anwalt keine Vergütung von der Kundschaft verlangt oder?
Bitte euch dringend um Rückmeldung.
mfG
Guten Tag!
Ich sehe keinen Anlass zur Sorge . Denn es ist schon üblich , dass paar Anwälte eine oder zwei Gespräche umsonst machen oder setzen sie den Kunden alles zum späteren Zeitpunkt auf eine Rechnung auf. Doch würde ich an deiner Stelle ihn im kommenden Termin darauf ansprechen wollen. Du sollst mindestens wissen , wie hoch seine Vergütung ist.
L.G