Pascal
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1. Februar 2012 um 13:57
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022
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15. März 2012 um 17:19
Guten Tag,
die Eltern meiner Freundin haben damals auf den Namen meiner Freundin einen T-Com Vertrag abgeschlossen. Da Sie selbst aufgrund von einigen Ereignissen keinen Vertrag machen konnten. Beim Vertragsabschluss haben sie den Namen meiner Freundin und das Geburtsdatum der Mutter angegeben (Freundin war zu der Zeit ca 13-14 Jahre).
Nun haben sich die Eltern geschieden und der Vertrag wurde nicht mehr bezahlt. Jetzt hat meine Freundin von der T-Com eine Fordernung erhalten um die sich die Mutter kümmern wollte. Doch daraus ist nichts gewurden und meine Freundin hat jetzt ein Schreiben vom Gericht erhalten. Die Forderung ist aus dem Jahr 2010 und meine Freundin ist zu dem Zeitpunkt schon über 18 gewesen (auf den ersten Blick also Rechtsgültig).
Wir haben den Einspruch Bogen ausgefüllt und eine Kopie des Personal-Ausweises beigelegt. Der Wiederspruch wurde "abgelehnt" da es nicht gültig ist oder so.
Wie jetzt am besten vorgehen?
Ich wollte den Vertrag von der T-Com anfordern, dort ist das Vertragsbeginn Datum vermerkt und dann sagen, das Sie diesen nicht abgeschlossen hat.
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 15. März 2012 um 17:19
Guten Tag Pascal !
Ich würde sagen , deine Eltern soll sich die Sache mit deren Eltern abklären , denn in allen Fällen werden die Rechnungen bezahlt werden.
Sollte sie jedoch nicht mit der Zurückzahlung NICHT einverstanden sein , soll sie einfach den Krieg eröffnen , einen Anwalt einschalten und die Beweise vorlegen , dass sie zum Punkt des Vertragsabschluss noch minderjährig war und dadurch ihn nicht unterschreiben durfte.
Was ich jedoch nicht verstehen kann , wie die Eltern es geschafft haben , den Vertrag auf die Tochternamen abzuschließen , wo die Vertragspartnerin( deine Freundin ) ihren Perso vorlegen und den Vertrag unterzeichnen muss/ soll;
Echt komisches Anliegen..