Am letzten Wochenende war ich mit meinem Kind in einem Freizeitpark X. Aus technischem Fehler haben wir einen leichten Unfall gehabt , woraufhin die Zahnspange und ein Zahn meines Sohnes kaputt gegangen sind.
Die Freizeitparkbehörden erkennen ihr Schuld an. Muss ich sie beklagen oder nicht?
Ich danke euch vielmals für eure Hilfe im Voraus.
L.G
Guten Tag !
In dem Falle : immer Anklage erheben.
Sonst fallen dir alle Kosten zur Last. Außerdem könnt ihr Ersatzschaden in Anspruch nehmen. Zum Gunsten deines Kindes und zu deinem Gunsten.
L.G
hab einen Verkehrsunfall gehabt. 100% zig bin ich das Opfer und nicht der Schuldige , wie der Anwalt der anderen Partei ausgeschildert hat. Nun , wie stehen die Chancen die Berufung einzulegen?