Reaktion auf Beleidigung strafbar?

Gelöst
Seiler - Geändert am 6. Januar 2019 um 05:09
 Lehmann - 1. Februar 2012 um 23:21
Guten Tag,

darf man eine Beleidigung von einem anderen auch mit einer Ohrfeige beantworten? Mein Ex hat mich total runtergemacht vor allen und da habe ich ihm eine geknallt. Jetzt sagt er, dass das Konsequenzen haben wird. Ich glaube, der will mich anzeigen.

1 Antwort

Hallo. Das darf man grundsätzlich schon. Es kommt natürlich auf die konkrete Situation an, aber so wie es klingt, war Ihr Handeln von der Notwehr (§32 StGB) gedeckt.