Guten Tag,
meine Eltern haben vor Kurzem sich scheiden lassen. Meine Mutter ist neulich eine ALG- Empfängerin .Sie hatten sich bei der Eheschließung zur Gütergemeinschaftsordnung beschlossen.
Sollte sie jetzt Gelder/ die Hälfte der Wohnung von meinem Vater bekommen (er ist ein reicher Typ), wird sie kein ALG beziehen dürfen ?
Im Namen meiner Mutter bedanken wir uns für eures Lesen.
L.G
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 7. Februar 2012 um 10:39
Hallo!
". Existenzminimum des unterhaltsberechtigten Ehegatten einschließlich des trennungsbedingten Mehrbedarfs in der Regel:
2. falls nicht erwerbstätig: 770 EUR
VI. Monatlicher notwendiger Eigenbedarf des Ehegatten, der in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Unterhaltspflichtigen lebt, gegenüber nicht privilegierten volljährigen Kindern oder nachrangigen (geschiedenen) Ehegatten: unabhängig davon, ob erwerbstätig oder nicht erwerbstätig: 800 EUR "
Quelle: http://www.familienrecht-heute.de/kindesunterhalt/duesseldorfer-tabelle-berechnung.html
7. Februar 2012 um 17:01
Lieben Gruß