Tochter ist beim Reitunterricht vom Pferd gefallen. Können wir Schmerzensgeld vom Reitlehrer oder (noch besser) vom Reitstall verlangen? Das ist jetzt schon drei Wochen her und sie humpelt immer noch.
Hallo. Dazu bedürfte es eines Verschuldens des Reitlehrers. Eine andere Möglichkeit ist die Tierhalterhaftung, wenn das Tier etwas falsch gemacht hat. Aber wenn Ihre Tochter zum Beispiel zu schnell geritten ist und sich (selbst verschuldet) nicht mehr halten konnte, dann ist das allein ihr Fehler. Dann gibt es kein Schmerzensgeld.
Ein Tipp: Sie sollten sich so oder so überlegen, ob Sie einen Prozess lostreten möchten. Denn das zerstört das Verhältnis natürlich nachhaltig.