Guten Tag, wir sind in unserer Familie zwei leibliche und zwei adoptierte Kinder. Hat eine Adoption eigentlich besondere Wirkungen hinsichtlich des Erbens? Es ist keine aktuelle Frage, aber vorsorglich wüsste ich gern bescheid.
Danke
Adoptivkinder sind rechtlich, soweit ich weiß, den leiblichen Kindern absolut geichgestellt. Die Adoption ist ein Vertrag, der das Kind rechtlich aus der leiblichen Familie "herauslöst" und in der neuen verwurzelt.
Also wird auch ganz normal vererbt!