NINI
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6. Februar 2012 um 11:36
BILLY.C
Beiträge66Mitglied seitDienstag Dezember 13, 2011StatusMitgliedZuletzt online:März 26, 2013
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7. Februar 2012 um 11:37
Guten Tag,
Ich bin auf der Suche nach Auskunft. ich hoffe , ich werde hier weiter geholfen.
Ich bin Erwerbsunfähig seit dem 26.12.2011. Nun habe ich das Kündigungsschreiben am 29.01.2012 erhalten. Doch wurde mir nur den Lohn der Arbeitszeit von 01. 12.2011 bis zum 25.12.2011 überwiesen .
Die Frage lautet jetzt , ob ich den Anspruch auf den Rest des Lohnes ( vom 26.12.2011 bis zum 28.01.2012) erheben darf, da das Kündigungsschreiben erst am 29.01.2012 eingetroffen war.
Vielen Dank der Rückmeldung im Voraus.
L.G
BILLY.C
Beiträge66Mitglied seitDienstag Dezember 13, 2011StatusMitgliedZuletzt online:März 26, 20137 7. Februar 2012 um 11:37
Hallo! Wieso soll man dir denn Rest bezahlen , wenn du nicht arbeiten warst? Du bekommst doch die Erwerbsunfaehigkeitsrente statt deinen Lohn ...Beim Auftritt einer Erwerbsunfaehigkeit ist eine sofortige Kündigung zulässig. Daher ist das Kündigungsschreiben zu " spät " eingetroffen.
Gruß