Testament anfechten!

Gelöst
Gilbert - 6. Februar 2012 um 12:40
 Gilbert - 8. Februar 2012 um 09:24
Guten Tag,

Wie sind 04 Geschwister. Meine Mutter ist vor paar Monaten gestorben.
Nun hat uns der Notar mitgeteilt , dass sie ein Testament hinterlassen hatte , in dem es steht dass meine Schwester nicht erben durfte. Ich weiß , dass Enterben nicht in D existiert.
Was steht dann meiner Schwester zu ?
Danke für eure Hilfe im Voraus.
L.G

1 Antwort

Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
7. Februar 2012 um 10:05
Guten Morgen Gilbert!

Zu Beginn muss ich dir mein Beileid aussprechen.
Zu deiner Frage liest mal: § 2078 Anfechtung wegen Irrtums oder Drohung
(1) Eine letztwillige Verfügung kann angefochten werden, soweit der Erblasser über den Inhalt seiner Erklärung im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte und anzunehmen ist, dass er die Erklärung bei Kenntnis der Sachlage nicht abgegeben haben würde.
(2) Das Gleiche gilt, soweit der Erblasser zu der Verfügung durch die irrige Annahme oder Erwartung des Eintritts oder Nichteintritts eines Umstands oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist.
(3) Die Vorschrift des § 122 findet keine Anwendung.

Quelle: " http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2078.html
Doch hätte deine Schwester gemaess § 2333einen Anspruch auf ihren Pflichtteil , solange sie gegen eure Eltern keine grobe Verstoße begangen hatte. (Quelle:https://dejure.org/gesetze/BGB/2333.html
Ich hoffe , ich konnte dir hiermit etwa helfen.
mfG
Großartig ))))
Danke.