Vicki
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7. Februar 2012 um 16:50
KARLOS.K
Beiträge84Mitglied seitDonnerstag November 3, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Dezember 18, 2013
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8. Februar 2012 um 09:37
Guten Tag,
mein italienischer Ehemann , hierzulande ansässig und verstorben, hat mir ein Testament hinterlassen (noch nicht geöffnet),bisher immer noch bei einem Notar ( auch hier in Berlin);
Da mein Mann Güter in Italien hat, fragte mich der Notar nach bestimmten Unterlagen , die wiederum mit diesen Gütern zusammenhängen) ;Die Steuer hat mein Mann in Italien bezahlt.
Nun lautet die Frage jetzt , ob ich ihm die angeforderten Unterlagen aushändigen soll oder soll ich einen italienischen Notar / ggb. Anwalt damit beauftragen? Lässt sich die Angelegenheit- eurer Meinung nach- von hier (DE) aus erledigen oder muss ich dahin persönlich fliegen?
Im Voraus bedanke ich mich bei euch für eure Mühe.
mfG