Rechte bei schlechtem Essen

Junghans - 8. Februar 2012 um 11:49
 becker_m. - 8. Februar 2012 um 11:49
Guten Tag,


Ich habe im Restaurant einen Kaiserschmarrn bestellt. Aber was ich bekommen habe war ein zerpflückter Eierkuchen. Apfelmus und Rosinen haben auch gefehlt. Ich habe bisschen was gegessen und habe dann nicht bezahlt und bin gegangen. War das in Ordnung so?

1 Antwort

Nicht ganz. Sie müssen zwar nichts essen was Sie nicht bestellt haben und können das zurückgehen lassen. Aber essen und einfach gehen, das ist nicht in Ordnung. Sie müssen in dem Fall dann schon