STELLA
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8. Februar 2012 um 14:53
master card
Beiträge90Mitglied seitMontag November 21, 2011StatusMitgliedZuletzt online:März 12, 2014
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9. Februar 2012 um 11:06
Guten Tag,
Guten Tag,
Die Mieterin meiner Wohnung hat die Mietbeiträge seit 04 Monate nicht mehr bezahlt. Da ich gerichtlich gegen sie vorgegangen war (ich habe sie angezeigt), hat mir Drohnachrichten geschickt(SMSE). Als ich eine weitere Anzeige gegen sie machen wollte, wollte der Polizist die SMSE nicht lesen. Er meinte sie sind nicht als verwendbare Beweismittel zugelassen.
Ich frage mich , worauf sie warten, diese Person zu haften? Brauchen sie meinen Leichnam sie zu verhaften?
Wenn es so wäre , muss ich sagen ES LEBE DIE DEUTSCHE JUSTIZ....
Was würdet ihr an meiner Stelle machen?
Danke schon-mal , dass ihr meinen Beitrage gelesen habt.
master card
Beiträge90Mitglied seitMontag November 21, 2011StatusMitgliedZuletzt online:März 12, 20146 9. Februar 2012 um 11:06
Hallo Stella!
Nun ja leider sind die Schort Messages nicht als Beweismittel juristisch nicht zulässig. Aber man braucht doch keinen Leichnam, damit du sie anzeigen kannst.... Sie muss dir bisschen nah sein , dann kannst du ihr zeigen wo es lang geht.
Gruß