MYRIAM.S
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10. Februar 2012 um 15:16
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022
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13. Februar 2012 um 15:10
Guten Tag,
ich bin Deutsch-tunesisch.
Da mein Schwiegervater im Todesbett lag, müsste ich mit meinem Mann nach Tunesien zurückkehren , dem Vater zur Seite zu stehen. Dann konnte ich nicht mehr nach Deutschland zurück, denn ich war kurz vor der Entbindung. Somit wurde unser Kind in Tunesien geboren.
Wir sind wieder in D seit 02 Wochen und möchte gerne wissen , ob uns finanzielle Hilfe zustehen , selbst wenn unser Sohn im Ausland geboren wurde.
Danke allen Useren, die sich mir zur Hilfe eilen werden.
mfG
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 13. Februar 2012 um 15:10
Hallo!
Zweifellos habt ihr Rechte , du als Mutter -Mutterschaftsgeld - solltest du arbeiten gehen .Fuer dein Kind kriegst du selbstverständlich das Kindergeld selbst wenn er im Ausland geboren wurde.Du musst nur an die Familienkasse wenden , alle notwendigen Unterlagen vorlegen.
Gruß