Guten Tag,
möchte meinem Kind den Unterhalt kürzen, weil es selbst verdient (sie ist 21 und in Ausbildung). Habe ich da mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen?
MfG
Kinder haben (je nach Verdienst der Eltern) Anspruch auf einen Mindestbetrag von ihren Eltern. Je nach dem wieviel Sie verdienen und zahlen kann eine Kürzung zulässig sein. Vielleicht aber auch nicht. Schauen Sie dazu doch mal in die "Düsseldorfer Tabelle". Die bietet eine Orientierungsmöglichkeit.