Mein Sohn hat einen Gutschein von der Fahrschule bekommen für ein Fahrsicherheitstraining als er den Führerschein erfolgreich abgeschlossen hat.
Jetzt will der Veranstalter den Gutschein aber nicht mehr anerkennen. Wir wollen nicht aufdringlich sein, aber: steht uns das denn nicht zu, wenn es versprochen war?
Vielen Dank für eine Antwort.
Doch da liegen Sie scho ganz richtig. Wer Gutscheine verteilt muss sie auch einlösen. Der Aussteller geht eine Verpflichtung ein die er zu erfüllen hat. Theoretisch könnten Sie klagen, aber es lässt sich bestimmt noch eine andere Lösung finden. MfG