Kann meine Lebensgefährtin rechtliche Schritte einleiten, wenn ich mein Vermögen vor meinem Tode einem Kinderheim übertragen möchte?
Bitte nur jemand antworten, der wirklich Ahnung davon hat.
Hallo. Ich bin zwar kein Fachanwalt für Erbrecht, aber habe schon ein paar Semester studiert. Es ist glasklar, dass Ihre Lebensgefährtin nichts dagegen unternehmen kann.
Sie können mit Ihrem Geld machen was Sie wollen.