LTU
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Geändert am 6. Januar 2019 um 05:43
zwegater
Beiträge447Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 12, 2012
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12. Februar 2012 um 21:06
Guten Tag,
weiß jemand, was es mit einer "Rückauflassungsvormerkung" auf sich hat?
Es muss irgendetwas mit unserem Haus zu tun haben, aber ich weiß nicht genau was.
zwegater
Beiträge447Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 12, 20129 Geändert am 6. Januar 2019 um 05:44
Grüße Sie,
eine Rückauflassungsvormerkung ist Folgendes: Sie haben einen Anspruch gegen jemanden, der ein Grundstück besitzt. Sie möchten diesen Anspruch sichern, also machen Sie eine entsprechende Eintragung im Grundbuch (= Vormerkung). Rückauflassungsvormerkung bedeutet nun, dass jemand nicht ein Recht auf die Zahlung eines Geldbetrags hat, sondern darauf, dieses Grundstück zurückübertragen zu bekommen.
Wenn ich mich unverständlich ausgedrückt habe, schreiben Sie mich bitte noch einmal an.