Sekretärin
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13. Februar 2012 um 16:30
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022
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14. Februar 2012 um 10:55
Guten Tag,
ich bin / war Sekretärin an einer arabischen Botschaft.
Leider habe ich stressbedingt einen gravierenden Fehler begangen, indem ich eine Rundnote an eine falsche Botschaft weitergeleitet und somit für Unruhe besorgt;
ICH WURDE ohne Abfindung fristlos gekündigt. Jetzt möchte ich gerne wissen , ob es mir Arbeitslosigkeitsgeld zusteht.
Danke euch fürs Lesen.
mfG
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 14. Februar 2012 um 10:55
Hallo!
Gem. § 144 SGB III könnte auf dich eine eine 12 Sperrfrist von 12 , welche durch die Arbeitsagentur zukommen.
Bestenfalls wende dich daran und erkläre denen die Lage.
Ich hoffe , du wirst davor verschont.
L.G