Marayka.F
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14. Februar 2012 um 16:49
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022
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15. Februar 2012 um 11:25
Guten Tag,
Meine Kinder ( 5+7jahre alt) waren im Spielplatz ( direkt um die Ecke unserer Wohnung).
Als ich deren Hilfeschreien hörte , eilte ich mich zu ihnen und ich war richtig schockiert. Unser Nachbar war am Masturbieren. Vor den Augen meiner Kindern.
Kann man ihn deswegen beklagen?
Ich danke euch dafür , dass ihr mein Eintrag gelesen habt.
L.G
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 15. Februar 2012 um 11:25
Hallo!
"Die Erregung öffentlichen Ärgernisses ist in Deutschland nach § 183a StGB eine Straftat. Nach dieser Vorschrift wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wenn die Tat nicht in § 183 StGB (Exhibitionistische Handlungen) mit Strafe bedroht ist".
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Erregung_%C3%B6ffentlichen_%C3%84rgernisses