Guten Tag,
Unser Kind, Timo ist 9 Jahre alt, hat bei einer Geburtstagsfeier mit anderne Gästen Hütchenspiel um Geld gespielt. Er hat dabei sage und schreibe 30 € von einem anderen Gast gewonnen. Der hat sich dann beschwert.
Wir möchten jetzt wissen ob wir ihm rechtlich gesehen das Geld zurückgeben müssen. Danke.
Das ist eine interessante Frage. Meine spontane Antwort ist: das ist Glücksspiel und begründet keine Verbindlichkeit (steht so auch im BGB). Aber wenn die Gäste Ihrem Sohn das Geld gegeben haben könnte man an eine Schenkung denken. Deshalb denke ich, dass er das Geld behalten darf.