Kein Güterstand. Was jetzt?

Gunner - 15. Februar 2012 um 12:08
 buggy - 15. Februar 2012 um 12:09
Guten Tag,

Bei unserer Heirat haben wir keinen Güterstand vereinbart. Was wäre denn jetzt im Falle einer Trennung? Wie wird unser Vermögen dann rechtlich behandelt??

1 Antwort

Wenn kein Güterstand vereinbart, gilt der gesetzliche Güterstand der
Zugewinngemeinschaft. Daraus ergeben sich auch die Trennungsregeln.
Also Sie leben Sie in einem Güterstand!