MELO
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20. Februar 2012 um 15:27
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022
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21. Februar 2012 um 09:48
Guten Tag,
Seit 2009 bin ich als Arbeitslos gemeldet.Doch VERSCHLECHTERT sich mein gesundheitlicher Zustand vom Tag zum Anderen.Und mein Arzt stuft mich schon als Erwerbsbehindert ein.
Fraglich ist es jetzt , ob ich die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit für den Zeitraum :2009 bis zu meinem Tod BEANTRAGEN kann.
Ich danke euch , wenn ihr mir helfen wollt.
MFG
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 21. Februar 2012 um 09:48
Hallo!
Wenn Sie als arbeitslosin angemeldet waren , müssten Sie doch ALG bezogen haben. Daher ist die Beantragung der Erwerbsunfähigkeitsrente unzulässig.
Oder wollen Sie etwa zwei " Renten" beziehen?????
Zur rechtlichen Voraussetzungen für die Erwerbsunfähigkeitsrente hänge ich Ihnen die folgende Adresse an :
http://recht.germanblogs.de/archive/2010/06/22/rechtliche-voraussetzungen-fuer-die-erwerbsunfaehigkeitsrente.htm.
L.G