mein nachbar wollte gestern seinen jeep in meiner einfahrt umdrehen. dabei hat er aus versehen meinen gartenzaun beschädigt (kratzer im schwarzen lack).
nun will ich natürlich dagegen vorgehen, habe aber im internet gefunden, dass das Strafgesetzbuch fahrlässige sachbeschädigung nicht kennt.
das kann doch aber nicht sein??? er hat mir ja einen schaden zugefügt!
Hallo!
Gute Recherche erstmal.
Doch, das kann sehr wohl sein, dass das StGB keine fahrlässige Sachbeschädigung kennt (§15). Das heißt aber nur, dass der Staat kein Interesse daran hat, solche "Taten" von sich aus zu verfolgen.
Was sie allerdings tun können, ist Schadensersatz von ihrem Nachbarn nach §823 I BGB fordern.