my family
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27. Februar 2012 um 10:05
master card
Beiträge90Mitglied seitMontag November 21, 2011StatusMitgliedZuletzt online:März 12, 2014
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28. Februar 2012 um 09:40
Guten Tag,
ich bin geschiedener Mann. Ich möchte gerne einen Lebensversicherungsvertrag abschließen und die frage lautet jetzt , ob ich meinen meinen Kindern als meine nächsten Begünstigen ( nach meinem Tod) festlegen darf.
-Meine Tochter ist 28 Jahre alt und ledig.
- Mein Sohn ist 20 ledig und Student.
Ich danke euch allen , dass ich meine Frage gelesen habt.
mfG
master card
Beiträge90Mitglied seitMontag November 21, 2011StatusMitgliedZuletzt online:März 12, 20146 28. Februar 2012 um 09:40
Guten Morgen!
Ihnen steht die Wahl , was die Benennung Ihrer Begünstigen beim Abschluss des Lebensversicherungsvertrages. Zivilstand und Alter der Kinder spielen keine Rolle. Mindestens sind sie volljährig und Sie sind noch lebendig.)))