ROJER
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27. Februar 2012 um 11:35
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022
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28. Februar 2012 um 10:28
Guten Tag,
ich lebe mit meiner Freundin zusammen. Leider habe ich rote Zahlen geschrieben , woraufhin der Gerichtsvollzieher jeder Minute auf unsere Tür klopfen wird.
Nun hat meine Freundin ihren persönlichen Sachen in der Wohnung.
Hat der Gerichtsvorsitzender das Recht ihre Sachen zu beschlagnahmen? Wie sollen wir vorgehen , ihren Sachen vor ihm zu " schützen"?
Vielen Dank fürs Lesen.
mfG
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 28. Februar 2012 um 10:28
Hallo Rojer !
Nein , der Gerichtsvollzieher darf nur deine Sachen mitnehmen , keine Gegenständen , die deiner Partnerin gehören. Doch muss er sofort beim Zwangsbeschlagnahmung mitgeteilt werden. Am besten packt deine Freundin ihren persönlichen Sachen zusammen und du teilst es dem Gerichtsvollzieher bei der Vollstreckung sofort mit.