hiermit wende ich mich an euch , weil ich darauf anvertraue Antworten auf unser Anliegen zu finden. Wie immer halt)))).
Es geht jetzt darum , dass unsere Eltern in ein Altenpflegeheim versetzt werden müssen. Die kosten übernehme ich mit meinem Bruder. Doch haben wir einen Bruder der den Kontakt zu meinen Eltern seit Jahren abgebrochen hatte.
Fraglich ist es jetzt , ob er das Recht auf Erbe hätte , selbst wenn er kein Cent für seine lebende Mutter investiert hat?
Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus.
L.G
Hallo!
In erster Linie sind die Kinder zur Deckung der Heimkosten verpflichtet.Das zieht den Bruder mit ein. Als erster naher Verwandte können Sie doch mit dem Bruder in Kontakt treten und ihm von der Lage erzählen , vielleicht würde den Grundstein für die Kontaktverknüpfung vorlegen.
Was das Erbrecht angeht , sieht , § 2334 BGB. Nach § 2335 BGB i.V.m. § 10 Abs. 6 S. 2 LPartG vor , dass deinem Bruder sein Pflichtteil entzogen werden kann.