KARF
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2. März 2012 um 16:56
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022
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5. März 2012 um 15:34
Guten Tag,
ich lebte mit meiner Freundin Jahre lang zusammen . Da wir nichts vom Heirat hielten, waren wir in Leibeigenschaft.
Ihre Rechte nach meinem Tod zu bewahren habe ich ihr ein Testament zu ihrem Gunsten verfasst.
Jedoch ist sie mir fremd gegangen und daher ist das letzte Kapitel in unserm Lebensgeschichte geschrieben. Daher will ich das Testament ändern.
Ist so was möglich, selbst wenn das Testament bei einem Notar beurkundet wurde?
Danke der Antworten im Voraus.
Gruß
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 5. März 2012 um 15:34
Hallo!
§ 2253:Widerruf eines Testaments
Der Erblasser kann ein Testament sowie eine einzelne in einem Testament enthaltene Verfügung jederzeit widerrufen.
Daher lautet die Antwort auf Ihre Frage ja.
Gruß